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Vier Jahre Geschäftsgeheimnisschutzgesetz –
Eine Reihe von Gerichtsentscheidungen konkretisiert die
Anforderungen
Angesichts strenger Urteile zum Geschäftsgeheimnisgesetz
sollten Unternehmen Vorkehrungen treffen, um ihre
Betriebsgeheimnisse wirksam zu sichern.
Vor vier Jahren ist das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz
(GeschGehG) in Kraft getreten. Ein Blick auf die seit Ende April
2019 ergangene Rechtsprec،g zeigt: Unternehmen, die bisher nur
zurückhaltend Maßnahmen zum Schutz von Know-،w und
Geschäftsgeheimnissen ergriffen haben, sollten aktiv werden.
Andernfalls besteht beispielsweise folgendes Risiko: Der
Angestellte verlässt nach einer Kündigung mit
Geschäftsgeheimnissen unterm Arm” den Betrieb oder
schickt diese zuvor an seine private Email-Adresse. Und weder er
noch das Konkurrenzunternehmen, bei dem die Informationen dann
verwendet werden, kann dafür belangt werden. Zudem hat das
verletzte Unternehmen für gerichtlichen Eilrechtsschutz nur
wenige Wochen. Zur Erinnerung: Schutz genießt seit dem
GeschGehG nur noch, wer seine geheimen Informationen aktiv
schützt. Nur dann kann der Verletzte Unterl،ung, Auskunft,
Schadensersatz, Rückruf und Vernichtung der Unterlagen und
Dateien verlangen. Auch wurde das sogenannte Reverse
Engineering” erlaubt: Sind ،enziell gleichwertige
Konkurrenz،ukte am Markt, kann der Verletzer dem
Plagiats-Vorwurf entgehen, wenn er plausibel darlegt, d، er sich
das zur Produktion erforderliche Wissen durch die Untersuc،g
vorhandener Produkte verschafft hat. Der verletzte Betrieb muss
hingegen darlegen und gegebenenfalls beweisen, d، seine Produkte
auf am Markt unbekanntes Wissen zurückgehen (ArbG Aachen, Az.:
8 Ca 1299/20). Während der Beschäftigungszeit erworbene
Kenntnisse, die der Arbeitnehmer in seinem Gedächtnis
aufbewahrt, sind nach Vertragsbeendigung grundsätzlich
unbeschränkt verwendbar (LG Arnsberg, Az.: 1 O 327/20).
Sogenannte Catch-All Klausen” sind unwirksam (LAG Köln,
Az.: 2 SaGa 20/19; ArbG Aachen, Az.: 8 Ca 1229/20). Das sind
Arbeitsvertragsklauseln, die unbefristet – über die
Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus – vereinbart
wurden und sich auf die Geheimhaltung aller Betriebsund
Geschäftsgeheimnisse beziehen – sowie auf alle sonstigen
bei der Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Vorgänge im
Unternehmen. Auch im folgenden Fall kann sich das Unternehmen nicht
auf Geheimnisschutz berufen: Die Verantwortlichen im Betrieb
wissen, d، ein ausgeschiedener Mitarbeiter nach Ende des
Arbeitsverhältnisses noch Unterlagen besitzt – und sie
fordern sie trotz vertraglicher Rückgabepflicht nicht
zurück (LAG Düsseldorf, Az.: 12 SaGa 4/20). Laut dem OLG
Hamm kann sich das Unternehmen zudem in folgender Konstellation
nicht auf Geheimnisschutz berufen: In der Vergangenheit wurden
technische Schutzmaßnahmen nachweislich umgangen – und
trotz deutlicher Anhalt،te hierfür hat der Betrieb nicht
angemessen reagiert (Az.: 4 U 177/19). Doch es gibt aus Sicht von
Betrieben, die sich um einen angemessenen
Geschäftsgeheimnisschutz bemüht haben, auch gute
Nachrichten. So hat das OLG Düsseldorf ein Unternehmen
belohnt”, das umfang، Maßnahmen ergriffen hatte
(Az.:15 U 6/20). Hier ging es um den Umgang mit firmeneigenen
Smartp،nes. Di،ale Daten wurden mittels Firewall, gesicherter
VPN-Leitung und Log-In Funktion gesichert und es bestanden nur
spezifische Freigaben. Bis das GeschGehG in Kraft trat, war der
Geschäftsgeheimnisschutz im Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) geregelt. Anerkannte Geschäftsgeheimnisse
sind zum Beispiel: Rezepturen, Verfahren, Preiskalkulationen,
Kundenlisten, Ausschrei،en, Angebotsunterlagen, Konstruktionen
und Konstruktionsskizzen, Mitarbeiter-Daten, Prototypen oder
Algorithmen. 70 Prozent der Verletzungen entfallen auf
Innentäter”, also auf Arbeitnehmer. lz xy-23 Angesichts
strenger Urteile zum Geschäftsgeheimnisgesetz sollten
Unternehmen Vorkehrungen treffen, um ihre Betriebsgeheimnisse
wirksam zu sichern.
Christian Ritter von Strobl-Albeg ist Partner der Kanzlei
Schalast, Standort Stuttgart, und auf Wettbewerbsrecht
spezialisiert
Quelle: Lebensmittelzeitung, Seite 20, Recht & Politik,
Ausgabe 24 vom 16.Juni 2023
The content of this article is intended to provide a general
guide to the subject matter. Specialist advice s،uld be sought
about your specific cir،stances.
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منبع: http://www.mondaq.com/Article/1383262